Anders als es oftmals heißt, war die Ausübung von Karate-Do in der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) nicht verboten; jedoch durchaus nicht gern gesehen. Durch die stetige Zunahme von Karatetreibenden über die Jahre hinweg, befasste sich schließlich der Deutsche Turn- und Sportbund (DTSB) der DDR mit dieser fernöstlichen Kampfkunst.
Im Frühjahr des Jahres 1989 konnte das Karate in der DDR einen Meilenstein verzeichnen: der DTSB beschloss die Aufnahme von Karate anhand dessen Integration als eine neue Sektion innerhalb des Deutschen Judoverbandes (DJV) der DDR.